Das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) sieht in § 17 eine Pflicht zur Erfassung und Nutzung von Abwärme vor. Doch wie kann diese Anforderung der Erfassung bis zum 01.01.2025 (Stand: Mai 2024) effizient und unkompliziert umgesetzt werden? Hier haben wir eine Lösung für Sie entwickelt.
Was bedeutet § 17 des Energieeffizienzgesetzes?
In Zeiten steigender Energiekosten und wachsendem Umweltbewusstsein gewinnt die Energieeffizienz von Unternehmen zunehmend an Bedeutung. Ein zentrales Element der Energieeinsparung ist die Nutzung von Abwärme. Der § 17 des Energieeffizienzgesetzes verpflichtet Unternehmen mit einem jährlichen Gesamtendenergieverbrauch von mehr als 2,5 GWh dazu, die bei ihren Produktionsprozessen entstehende Abwärme zu erfassen und nach Möglichkeit zu nutzen und/oder nutzbar zu machen. Diese Maßnahme soll generell dazu beitragen, den Energieverbrauch zu senken und die Umweltbelastung zu reduzieren. Unternehmen müssen die Informationen über ihre Abwärme an die Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) beim BAFA übermitteln. Durch die Erfassung der Abwärmequellen entsteht eine umfassende Datenbank, die als Grundlage für politische Entscheidungen und Maßnahmen im Bereich der Energieeffizienz dienen kann. Diese Daten helfen dabei, gezielte Förderprogramme und Initiativen zu entwickeln, die den Einsatz von Abwärmetechnologien weiter vorantreiben.
Neue Fristen und Plattform für Abwärmeerfassung
Die Plattform für Abwärme bei der Bundesstelle für Energieeffizienz (BAFA) ist seit dem 15. April 2024 online und steht Nutzern ab sofort zur Registrierung und Dateneintragung bereit. Ursprünglich war die Frist zur erstmaligen Datenmeldung der 1. Januar 2024. Aufgrund von Verzögerungen bei der Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur und der kurzen Zeit zur Etablierung entsprechender Datenerhebungsprozesse wurde die Frist jedoch auf den 1. Januar 2025 verlängert. Die Informationen müssen jährlich bis zum 31. März übermittelt bzw. bestätigt und aktuell gehalten werden.
Warum ist die Erfassung und Nutzung von Abwärme wichtig?
1. Kosteneinsparung: Durch die Nutzung von Abwärme können Unternehmen ihre Energiekosten erheblich senken. Eine Erfassung ist hierbei der erste Schritt Potentiale zu erkennen.
2. Umwelt- und Klimaschutz: Die Reduktion des Energieverbrauchs durch die Nutzung von Abwärmepotentialen trägt zur Senkung der CO2-Emissionen bei und fördert den Klimaschutz.
3. Gesetzeskonformität und Nutzen: Die Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen vermeidet mögliche Strafen und verbessert das Image des Unternehmens als umweltbewusster Akteur - nicht nur nach außen hin, sondern auch intern im Unternehmen selbst. Erkannte Potentiale können nutzbar gemacht werden, dadurch im weiteren Verlauf Kostenvorteile entstehen und so auch Wettbewerbsvorteile ausgebaut werden.
Die Herausforderung: Erfassung und Nutzung von Abwärme
Die Umsetzung der Anforderungen aus § 17 EnEfG stellt viele Unternehmen vor Herausforderungen. Die Identifikation aller wesentlicher, geführter Abwärmequellen erfordern Know-how und Investitionen - vor allem muss eine geeignete Methode zur Erfassung gefunden werden, eine einheitliche Datengrundlage ist neben der Ressource der (technischen) Erfassung nur eine der vielen Erfordernisse. Vor allem muss zur Datenübertragung alles gesamtheitlich erfasst worden sein, was je nach Größe, Unternehmensart und Anzahl der Standorte bzw. Abwärmequellen ein hohes Maß an Organisation erfordern kann.
Die Pflicht zur Erfassung der Abwärmequellen betrifft in Deutschland hauptsächlich energieintensive Industrien.
Hier sind einige der wichtigsten Branchen, die davon betroffen sind:
-
Metallverarbeitende Industrie:
- Stahl- und Eisenproduktion
- Aluminiumproduktion
- Gießereien
-
Chemische Industrie:
- Chemikalienproduktion
- Petrochemie
- Kunststoffherstellung
-
Glasindustrie:
- Herstellung von Flachglas, Behälterglas und Spezialglas
-
Zement- und Baustoffindustrie:
- Zementproduktion
- Kalkherstellung
- Betonproduktion
-
Papier- und Zellstoffindustrie:
- Papierproduktion
- Zellstoffherstellung
-
Keramik- und Baustoffindustrie:
- Ziegel- und Fliesenherstellung
- Keramikproduktion
-
Lebensmittelindustrie:
- Fleischverarbeitung
- Milchverarbeitung
- Zuckerherstellung
- Brauereien
-
Energiewirtschaft:
- Kraftwerke (insbesondere solche mit fossilen Brennstoffen)
- Fernwärmeanlagen
Neuerungen (Stand 12.08.2024): Bagatellschwellen im neuen Merkblatt zur Plattform für Abwärme
Am 12.08.2024 wurde das neue Merkblatt zur Plattform für Abwärme veröffentlicht, welches wichtige Anpassungen enthält. Mit der Einführung von Bagatellschwellen nach dem aktuellen Stand der Technik sollen unwesentliche Abwärmequellen von der Meldepflicht ausgenommen werden. Dies trägt dazu bei, den Verwaltungsaufwand für Unternehmen zu reduzieren und gleichzeitig sicherzustellen, dass relevante Abwärmequellen erfasst und potenziell genutzt werden.
Durch die Festlegung klarer Schwellenwerte wird eine Balance zwischen der Förderung der Energieeffizienz und der praktikablen Umsetzung für Unternehmen gewährleistet. Weitere Details und Voraussetzungen sind im Merkblatt für die Plattform für Abwärme in der Merkblatt Version 1.3.
Hier erfahren Sie zudem mehr über die Novelle des EDL-G.
Die Lösung: Plattform Abwärme von OHoE
Die Plattform Abwärme von OHoE, erreichbar unter Plattform Abwärme, bietet eine innovative Lösung zur Erfassung und Nutzung von Abwärme. Die Plattform hilft Unternehmen dabei, die Anforderungen des Energieeffizienzgesetzes einfach und effizient zu erfüllen. Sie steht als Browser-Anwendung zur Verfügung und kann so auf jedem Endgerät genutzt werden.
Vorteile der Plattform Abwärme von OHoE:
1. Die Plattform ist einfach zu bedienen und ermöglicht eine unkomplizierte Erfassung. Unterstützende Informationen helfen dabei, die Quellen zu erfasse und richtig einzuordnen.
2. Einfache Erfassung und Meldung von wesentlichen und geführten Abwärmepotenzialen
3. Einhaltung der Compliance, alle Rechtskonformitäten werden eingehalten
4. Kontinuierliches Daten-Management, ermöglicht jährliche Aktualisierung und Erfassung
5. Strukturierter Prozess mit Unterstützung durch automatisierte & plausible Schätzungen
6. Teilnehmer-Management ermöglicht eine effiziente Erfassung durch Zuweisung innerhalb von Erfassungsteams. Es ist zu jeder Zeit völlige Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Eingaben gegeben.
Mit der Plattform Abwärme von OHOE steht Unternehmen eine leistungsstarke Lösung für die effiziente Erfassung von Abwärmequellen zur Verfügung, die nicht nur die gesetzlichen Anforderungen erfüllt, sondern auch zu erheblichen Kosteneinsparungen führt.