Das Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) legt verbindliche Klimaschutzziele fest, um die Treibhausgasemissionen in Deutschland bis 2030 um mindestens 55 % gegenüber 1990 zu reduzieren. Unternehmen sind verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, um ihre Emissionen zu senken und zur Erreichung dieser Ziele beizutragen. Das Gesetz umfasst sektorspezifische Emissionsbudgets und verpflichtet Unternehmen, regelmäßig über ihre Fortschritte zu berichten.
Das im November 2020 in Kraft getretene Gebäudeenergiegesetz (GEG) ersetzt die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG). Es regelt die energetischen Anforderungen an Neubauten und bestehende Gebäude und schreibt die Nutzung erneuerbarer Energien vor. Unternehmen, die Gebäude besitzen oder errichten, müssen diese Standards einhalten, um den Energieverbrauch zu minimieren und die Energieeffizienz zu maximieren.
Das Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) verpflichtet Unternehmen, die keine kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sind, alle vier Jahre ein Energieaudit durchzuführen. Ziel ist es, Energieeffizienzpotenziale zu identifizieren und zu nutzen. Das Audit muss von einem qualifizierten und unabhängigen Energieauditor durchgeführt werden und umfasst eine detaillierte Analyse des Energieverbrauchs sowie Empfehlungen zur Energieeinsparung.
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) fördert den Ausbau erneuerbarer Energien und verpflichtet bestimmte Unternehmen zur Zahlung einer EEG-Umlage. Es bietet auch Anreize für Unternehmen, die erneuerbare Energien selbst nutzen. Unternehmen, die Strom aus erneuerbaren Quellen erzeugen und ins Netz einspeisen, können von festen Einspeisevergütungen oder Marktprämien profitieren.
Das Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG) setzt den europäischen Emissionshandel (EU-ETS) in deutsches Recht um. Betroffen sind energieintensive Industrien und die Energiewirtschaft, die für ihre CO2-Emissionen Zertifikate erwerben müssen. Unternehmen können durch die Reduktion ihrer Emissionen Zertifikate einsparen oder überschüssige Zertifikate verkaufen.
Das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) fördert die gleichzeitige Erzeugung von Strom und Wärme, was zu einer höheren Energieeffizienz führt. Unternehmen, die Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK-Anlagen) betreiben, können Förderungen in Form von Zuschlägen auf den erzeugten Strom erhalten. Dies unterstützt den Ausbau effizienter Energietechnologien.
Das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) regelt den Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Emissionen. Unternehmen, die bestimmte Anlagen betreiben, müssen Genehmigungen einholen und strenge Emissionsgrenzwerte einhalten. Das Gesetz zielt darauf ab, die Luftqualität zu verbessern und die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen.
Die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) dient dem Schutz der Gewässer vor Verunreinigungen. Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Anlagen bestimmten technischen Standards entsprechen, um Leckagen und Umweltschäden zu verhindern. Die Verordnung schreibt regelmäßige Prüfungen und Wartungen vor.
Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) fördert die Ressourcenschonung und die Abfallvermeidung. Unternehmen sind verpflichtet, Abfälle zu vermeiden, wiederzuverwenden oder zu recyceln und eine umweltgerechte Entsorgung zu gewährleisten. Ziel ist es, die Umweltbelastung durch Abfälle zu minimieren und die Ressourcen effizienter zu nutzen.
Ab 2024 müssen große Unternehmen gemäß der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) über ihre Nachhaltigkeitsbemühungen berichten. Diese EU-weite Richtlinie erweitert die Anforderungen der bisherigen Non-Financial Reporting Directive (NFRD) und zielt darauf ab, die Transparenz und Vergleichbarkeit der Nachhaltigkeitsberichte zu verbessern. Unternehmen müssen über ihre ökologischen, sozialen und Governance-Leistungen berichten.
Die Energy Performance of Buildings Directive (EPBD) hat verpflichtende Elemente, die von den EU-Mitgliedstaaten umgesetzt werden müssen, um die Energieeffizienz von Gebäuden zu verbessern. In Deutschland wird die EPBD hauptsächlich durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) umgesetzt.
Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, Systeme zur Überwachung und Durchsetzung der EPBD-Bestimmungen einzurichten. Dies umfasst regelmäßige Überprüfungen der Einhaltung der Energieeffizienzstandards und der Qualität der Energieausweise sowie Sanktionen für Nichteinhaltung, wie z.B. Bußgelder für fehlende oder fehlerhafte Energieausweise oder nicht durchgeführte Inspektionen. Die Mitgliedstaaten müssen regelmäßig Berichte über die Fortschritte bei der Umsetzung der EPBD an die Europäische Kommission senden.
Deutschland verfügt über eine umfassende und vielfältige Regelungslandschaft, die Unternehmen dazu verpflichtet, Maßnahmen im Bereich Klimaschutz, Energieeffizienz und Energieeinsparung zu ergreifen. Diese Regelwerke tragen dazu bei, den Energieverbrauch zu reduzieren, den Einsatz erneuerbarer Energien zu fördern und die Umweltbelastung zu minimieren. Die Einhaltung dieser Vorschriften wird in der Regel streng überwacht und kann bei Verstößen zu empfindlichen Strafen führen. Unternehmen müssen sich daher kontinuierlich über die aktuellen gesetzlichen Anforderungen informieren und entsprechende Maßnahmen umsetzen, um ihrer Verantwortung im Klimaschutz gerecht zu werden.
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