Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) fördert seit 1.1.2019 über ein vereinfachtes Modell „Energieeffizienz und Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien in der Wirtschaft“ spezielle Maßnahmen in Unternehmen, die die Energieeffizienz in definierten Bereichen verbessern.
So werden zum Beispiel mit Modul 3 u. a. Software und Hardware im Zusammenhang mit der Einrichtung oder Anwendung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems, insbesondere der Erwerb, die Installation und die Inbetriebnahme gefördert.
Dies beinhaltet:
Erforderlich ist, dass die zu fördernde MSR-Hardware in eine gelistete Energiemanagementsoftware eingebunden wird. Zu Evaluierungszwecken müssen die in der Energiemanagementsoftware erfassten Energiekennzahlen für mindestens 3 Jahre ab Inbetriebnahme der beantragten Investition gespeichert werden.
Eine Energiemanagementsoftware ist eine elektronische Datenverarbeitungstechnologie, die auf Grundlage der geltenden DIN EN ISO 50001 messtechnische Daten für die energetische Bewertung und energetische Ausgangsbasis der Organisation auswertet. Sie muss entsprechend dem PDCA-Zyklus (Plan-Do-Check-Act-Zyklus) aufgebaut sein und insbesondere die Möglichkeit bieten, die gesetzten Energieziele zu verfolgen (Controlling und Monitoring).
Förderfähig ist stationäre Mess- und Sensortechnik, welche zur Erhebung und Bewertung des Energie- und Materialverbrauchs maßgebliche Größen erfasst. Hierunter fallen insbesondere Strom, Spannung, elektrische Leistung, Temperatur, Wärme- und/oder Kältemenge, Volumenstrom (flüssig, gasförmig), Beleuchtungsstärke und Druckluftmenge.
Die Mess- oder Sensortechnik muss in unmittelbarem Bezug zu einem Energiemanagementsystem oder Umweltmanagementsystem stehen. Ein unmittelbarer Bezug zum Energie- oder Umweltmanagementsystem liegt dann vor, wenn die Messergebnisse über eine gelistete Softwarelösung in den Managementprozess einfließen. Die Einbindung kann direkt oder über ein Leitsystem, aus dem die Daten ausgelesen werden, erfolgen. Die Einbindung ist anhand eines Systemkonzepts nachzuweisen.
Der wesentliche Zweck der Steuer- und Regelungstechnik muss in der Reduktion des Energie- oder Materialverbrauchs liegen. Die Steuerungs- oder Regelungstechnik muss in unmittelbarem Bezug zu einem Energiemanagementsystem oder Umweltmanagementsystem stehen. Ein unmittelbarer Bezug zum Energie- oder Umweltmanagementsystem liegt dann vor, wenn die Wirkung der Steuerung oder Regelung durch eine gelistete Softwarelösung quantifiziert wird. Der unmittelbare Bezug zum Energie- oder Umweltmanagementsystem muss anhand eines Systemkonzepts nachgewiesen werden.
Im Sinne dieses Fördermoduls muss das Systemkonzept die Einbindung der Hardware in eine Energiemanagementsoftware gewährleisten und umfasst:
Vertiefende Informationen hierzu finden Sie rund um die Beschreibung des Moduls 3 auf der Webseite des Bafa.
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Wir unterstützen Sie im Rahmen unserer as-a-Service-Pakete gerne bei der Prüfung der gegebenen Fördermöglichkeiten.