Die Nutzung von Abwärme und die Steigerung der Energieeffizienz sind zentrale Hebel für den Klimaschutz und die Senkung von Betriebskosten in Unternehmen. Bund, Länder und Kommunen bieten hierzu zahlreiche Förderprogramme an. Dieser Beitrag gibt einen strukturierten Überblick über die wichtigsten Fördermöglichkeiten.
Wichtig: Die meisten Förderprogramme verlangen, dass der Antrag vor Projektbeginn gestellt wird. Eine frühzeitige Planung ist daher essentiell!
1. Bundesweite Förderprogramme
Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BFIK) – Modul 1
- Förderbereich: Industrie mit Fokus auf THG-Reduktion, Energie- und Ressourceneffizienz (inkl. Abwärmenutzung)
- Förderart: Zuschuss oder Kredit (mit Tilgungszuschuss)
- Förderquote:
- Bis zu 40% der förderfähigen Kosten
- KMU-Bonus: +10% (max. 50% möglich)
- Höhere Quoten bei Innovationen möglich
- Max. Förderbetrag: Mehrere Mio. EUR bis ca. 15–20 Mio. EUR (Einzelfallprüfung)
- Förderfähige Modelle: Kauf, Contracting, Mietkauf
Bemerkungen: Nachfolgeprogramm der EEW-Förderung (z.B. BAFA Modul 4). Antrag muss vor Projektbeginn gestellt werden.
Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft (EEW) – Modul 4
- Förderbereich: Abwärmenutzung, Prozessoptimierung (ORC, Wärmepumpen, Dampfrecycling etc.)
- Förderart: Zuschuss (BAFA) oder Kredit (KfW)
- Förderquote: 30–40%, für KMU bis zu 50%
- Max. Förderbetrag: Bis 10–15 Mio. EUR (projektabhängig)
- Förderfähige Modelle: Kauf, Contracting, Mietkauf
Bemerkungen: Wird teilweise durch BFIK abgelöst – je nach Projektdatum prüfen, ob EEW oder BFIK greift.
KfW-Förderprogramme (z.B. KfW 295)
- Förderbereich: Energieeffizienz und Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien
- Förderart: Kredit mit Tilgungszuschuss (10–40%)
- Max. Förderbetrag: Bis zu 25 Mio. EUR Kreditvolumen
- Förderfähige Modelle: Kauf, Contracting, Mietkauf
Bemerkungen: Kombination mit BAFA-Zuschüssen möglich (keine Doppelförderung).
BAFA-Energieberatung (z.B. für den Mittelstand)
- Förderbereich: Beratung zur Identifizierung von Einsparpotenzialen (inkl. Abwärme)
- Förderart: Zuschuss (bis zu 80% der Beratungskosten, max. 6.000 €)
Bemerkungen: Dient als Grundlage für spätere Investitionsförderung (z.B. EEW/BFIK).
2. Landesprogramme (Beispiele)
Programm | Bundesland | Förderquote | Max. Förderbetrag | Bemerkungen |
---|---|---|---|---|
progres.nrw | NRW | 20–50% | Bis 500.000 € | Verschiedene Teilprogramme |
Klimaschutz-Plus | Baden-Württemberg | 30–40% (+ Contracting-Bonus) | 200.000–300.000 € | Contracting wird bevorzugt |
PIUS-Invest | Hessen | 30% (+ KMU-Bonus) | 500.000–750.000 € | Kombination mit Bundesförderung möglich |
LfA Bayern | Bayern | Zinsgünstiger Kredit (ggf. Tilgungszuschuss) | 2–10 Mio. € | Contracting oft eingeschränkt |
3. Regionale/Kommunale Förderungen
- Kommunale Wirtschaftsförderungen: Kleine Zuschüsse (5.000–50.000 €), stark abhängig von lokalen Budgets
- Stadtwerke-Programme: Zusätzliche Zuschüsse oder günstige Tarife für Energieeffizienzmaßnahmen
Fazit
- BAFA Modul 4 (EEW) bleibt relevant für Abwärmenutzung, wird aber schrittweise durch BFIK Modul 1 ersetzt
- KfW-Kredite und Landesprogramme können die Förderquote deutlich erhöhen
- Contracting und Mietkauf sind oft förderfähig – lohnt sich besonders für KMU
- Energieberatung (BAFA) als erster Schritt sinnvoll, um Förderpotenziale zu identifizieren
Wer Investitionen plant, sollte frühzeitig prüfen, welche Kombination aus Bundes-, Landes- und regionalen Fördermitteln möglich ist – so lassen sich hohe Zuschüsse und günstige Finanzierungen realisieren.
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Stand: März 2024 | Alle Angaben ohne Gewähr