Die deutsche Energiepolitik fordert Unternehmen, fördert sie aber auch. Auf der einen Seite belasten steigende Strom- und Energie-Preise sowie höhere Steuern, Abgaben und Umlagen die Wirtschaft hierzulande. Strom- und Heizkosten fressen Gewinne auf. Der Ausbau der erneuerbaren Energien bedeutet hohe Kosten.
Andererseits gehen Maßnahmen zur Energiewende in Unternehmen vor allem mit weniger Verbrauch und mehr Energieeffizienz einher. Ideal ist es, sparsamere Geräte und Aggregate mit einer Steuerung des Energieverbrauchs zu kombinieren zum Beispiel durch intelligentes Lastmanagement. Ansätze, für die Open House of Energy Lösungen bereithält. So wird nicht nur die Umwelt geschont – Unternehmen senken ihre Energiekosten erheblich und steigern ihre Wettbewerbsfähigkeit im internationalen Vergleich.
Auch der Bundesregierung ist klar, dass die Energiewende nur mit Industrien gelingen kann, die im globalen Wettbewerb bestehen. Gleichsam wird der Klimaschutz mit einem Gewinn an Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit verbunden. Dies geht sowohl aus dem Bundes-Klimaschutzgesetz als auch dem Klimaschutzplan 2050 hervor. Mit ihnen setzt die Politik Ziele und Wegmarken zugleich.
Sanken die Emissionen im ersten „Corona-Jahr“ 2020 mit Lockdowns, Betriebsschließungen und einer spürbaren Abnahme des Straßen-, Schienen- und Flugverkehrs erstmals überhaupt, stiegen sie 2021 wieder an. Das Energiewende-Ziel schien in weite Ferne zu rücken. Die neue Regierung schob das Klimaschutz-Sofortprogramm nach. Gehen wir nun darauf ein, was dies im Einzelnen bedeutet.
Bundes-Klimaschutzgesetz – Richtlinien der Energiepolitik in Deutschland werden verschärft
Im Bundes-Klimaschutzgesetz sind die nationalen Klimaziele festgelegt. Erlassen wurde es 2019. Im August 2021 trat die derzeit gültige Novelle in Kraft.
Das ursprüngliche Gesetz sah vor, die Treibhausgas-Emissionen bis 2030 um 55 Prozent gegenüber dem Vergleichswert aus dem Jahr 1990 zu senken. Im Jahr 2050 sollte die Energiewende durch Treibhaus-Neutralität vollendet werden. Dies entsprach dem Bekenntnis, das die Bundesrepublik auf dem Klimagipfel der Vereinten Nationen im Jahr 2019 abgegeben hatte.
In der Novelle wurden die Ziele verschärft. So soll eine Minderung der Emissionen bis 2030 um 65 statt 55 Prozent erreicht werden. Als Ziel-Jahr für die Treibhausgas-Neutralität gilt nunmehr 2045.
Grundlage des Bundes-Klimaschutzgesetzes ist die Verpflichtung der Unterzeichnerstaaten der Klimarahmenkonvention auf der UN-Klimakonferenz in Paris, das sogenannte Pariser Abkommen. Es sieht vor, dass die Durchschnittstemperatur der Erderwärmung deutlich unter zwei Grad Celsius bleiben, möglichst aber 1,5 Grad gegenüber dem Niveau vor dem Industriezeitalter nicht überschreiten soll.
Zurück zum Bundesgesetz. Um das ambitionierte Gesamtziel zu erreichen, setzt es Etappenziele fest – sogenannte Minderungs-Ziele. Hierfür schreibt es verbindliche Jahres-Emissions-Mengen für unterschiedliche Industrien und Sektoren vor.
Die Sektoren heißen Abfallwirtschaft, Energie, Gebäude, Industrie, Landwirtschaft und Verkehr. Jeder dieser Bereiche erhält spezifische Vorgaben. Doch die Regierung bietet auch Anreize, Förder- und Investitionsprogramme.
Das Nicht-Erreichen dieser Ziele dürfte für Unternehmen zu Strafmaßnahmen führen. Im Umkehrschluss heißt es aber auch: Wer die Energiewende erfolgreich im eigenen Unternehmen mitgestaltet, schützt sich vor Sanktionen und Kosten, wie etwa durch den Kauf von CO2-Zertifikaten. Diese Firmen senken Energieverbrauch und -kosten und steigern somit ihre Wettbewerbsfähigkeit. Das Bundes-Klimaschutzgesetz möchte somit einen Leitfaden zu mehr Wirtschaftlichkeit bilden – nämlich in Richtung klimaneutrales Unternehmen.
Gerade die energieintensiven Branchen wie die Stahl- oder Chemie-Industrie schaffen sich somit die Grundlage für Wachstum und Beschäftigung. Dies geht sogar weit über die unmittelbare Klimaneutralität hinaus. Die Produkte und Dienstleistungen dieser Branche für erneuerbare Energien werden gefragter denn je. So liefern Glas- und Chemie-Industrie zum Beispiel Dämmstoffe für den Gebäude-Sektor. Photovoltaik-Anlagen benötigen Glas, Silikon, Dichtstoffe, Quarzsand, Kupferdrähte und Zinkrohre. Für Windräder müssen Kupferdrähte, Glasfaser-Rotoren, Stahlfundamente und -türme sowie Getriebe hergestellt werden. Die Stromnetze von morgen benötigen mehr denn je Kupfer, Stahl und Beton.
Ausstieg aus der Atomkraft bis zum Jahr 2022
Dieses Jahr soll der letzte Meiler für Atom-Strom abgeschaltet werden, so der Plan. Momentan argumentieren zwar manche Politiker, die letzten AKW vorläufig am Netz zu behalten. Der Grund sind die ausbleibenden Gas- und Kohle-Lieferungen durch die Kriegs-Sanktionen gegen Russland. Sie könnten die Energie-Versorgung knapper und teurer machen.
Am grundsätzlichen Ziel eines baldigen Atom-Ausstiegs aber wird die Bundesregierung festhalten. Für „Rot“ und „Grün“ ist dieser Teil der Energiewende ein Markenkern – und selbst die FDP bezeichnet die erneuerbaren Energien als „Freiheits-Energien“.
Fakt ist: Ohne Atomstrom und fossile Energie-Träger wird die Netzversorgung volatiler, da die Stromerzeugung stärker von Wind, Sonne und Regen abhängig ist. Unternehmen müssen daher in ein intelligenteres Lastmanagement investieren und ihren Verbrauch stärker an die Erzeugung anpassen. Die gute Nachricht: Es gibt diese Lösungen längst. Sie lassen sich in Form von Software-Steuerungen und moderneren Anlagen problemlos im laufenden Betrieb implementieren.
Fakt ist auch: Die erneuerbaren Energien waren noch vor wenigen Jahren Nischenprodukte. Heute stellen sie fast die Hälfte des erzeugten Stroms dar. Es handelt sich um das erfolgreichste Mega-Investitions- und Industrie-Förderprojekt der jüngeren deutschen Geschichte. Und das dürfte so bleiben.
Energiepolitik in Deutschland: Das sieht der Klimaschutzplan 2050 für Unternehmen vor
Der Klimaschutzplan ist sozusagen der Fahrplan zum Gesetz. Es fasst die klimaschutzpolitischen Ziele der Bundesregierung zusammen und zeigt Wege auf, wie die Treibhausgasneutralität erreicht werden soll. Dabei steht die Zahl 2050 im Namen immer noch für das Endziel und -datum, wenngleich die Novelle des Bundes-Klimaschutzgesetzes 2045 als neue Zielmarke setzt. Der Grund dafür ist, dass der Klimaschutzplan 2050 bereits im November 2016 beschlossen wurde, also lange vor der Novelle.
Wichtig im Plan sind die Zwischenziele und Maßnahmen zur Energiewende. Sie bieten eine Orientierung für Wirtschaft, Gesellschaft und Wissenschaft. Dafür bricht der Klimaschutzplan die Ziele auf einzelne Wirtschafts-Sektoren wie Industrie, Landwirtschaft, Bauwirtschaft oder Mobilität herunter.
Beispiele:
- Die Industrie soll generell bis 2030 49 bis 51 Prozent weniger CO2-Emissionen produzieren als gegenüber dem Vergleichswert von 1990.
- Die Energie-Wirtschaft kehrt schrittweise fossilen Brennstoffen den Rücken zu. 2030 sollen noch maximal 183 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente emittiert werden. Dies sind rund 62 Prozent weniger als 1990.
- Der Gebäudesektor soll seinen Primär-Energiebedarf bis 2030 um 66 bis 67 Prozent gegenüber 1990 senken. Bis 2050 wird eine Senkung um 80 Prozent gegenüber dem Vergleichswert des Jahres 2008 angestrebt.
Wie wird die Umsetzung der Ziele in der Energiepolitik unterstützt?
Bietet der Klimaschutzplan den Wegweiser, so unterstützt der Staat die Energiewende-Maßnahmen in Haushalten und Unternehmen durch Förderprogramme. Doch schon bei Amtsantritt stellte die „Ampel-Koalition“ fest, dass die ambitionierte Vorgabe „Klimaneutralität bis 2045“ mit den bestehenden Maßnahmen in weite Ferne rücke. Ohne schnelleres Handeln würde die als Maximalwert geforderte Erderwärmung um 1,5 Grad schon ab dem Jahr 2030 überschritten, fürchtete die neue Bundesregierung.
„Keine Zeit mehr verlieren“ lautet das Credo der Politik. Daher legte sie das Klimaschutz-Sofortprogramm auf. Es enthält 22 Maßnahmen, welche die neue Regierung bereits in den ersten 100 Tagen auf den Weg bringen wollte.
Beispiele aus dem Klimaschutz-Sofortprogramm:
- Abschaffung der EEG-Umlage
- Schrittweise Anhebung der CO2-Preise
- Absicherung der Industrie-Transformation
- Zügige Verabschiedung der Wasserstoffstrategie 2.0
- Auflegen weiterer Fördertöpfe für Klimaschutz- und Effizienz-Investitionen in der Industrie
- Kohleausstieg bei der Stromerzeugung bis 2030
- Ausbau des Stromnetzes und Maßnahmen zur Versorgungssicherheit
- Verdreifachung der Windenergie an Land und Offshore-Ausbau
- Dekarbonisierung des Straßenverkehrs, Ausbau der Lade-Infrastruktur und Elektrifizierung des ÖPNV
- Stärkung des Schienenverkehrs
- Ausrichtung der Gebäudestandards auf Klimaneutralität 2045
- Abbau der Tierbestände in der Landwirtschaft